UND WO FINDE ICH DENN DAS KLEINGEDRUCKTE?
Bewertungsverfahren
Jeder Einsender unterwirft sich mit der Einsendung aller von ihm eingereichten Konzepte/Spots dem Bewertungsverfahren und diesen Bewertungsbedingungen. Die Jury setzt sich aus unabhängigen Mitgliedern
zusammen, die aus den Bereichen Kreation, Media, Kunde, Research und Hörfunk kommen. Es werden jeweils separate und voneinander unabhängige Bewertungen abgegeben. Die Einsender des Konzeptes,
die mit dem AMBOSS ausgezeichnet werden, erhalten ein Brutto-Schaltvolumen von 1 Million Euro in den landesweiten Werbeblöcken der beteiligten Sender im ersten Quartal 2009 sowie 10.000 Euro netto
Produktionsetat. Des Weiteren gibt es die AMBOSS-Trophäe, je eine für die Kreativagentur, die Mediaagentur, den Kunden und das Produktionsstudio. An die anderen Finalistenteams gehen pro Team
10.000 Euro Produktionskosten sowie je vier Urkunden. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses von 10.000 Euro für den Produktionsetat und den Erhalt der Urkunden ist, dass die jeweiligen
Finalteilnehmer eine sendefähige Schlussproduktion bis zum
20. Oktober 2009 beim AMBOSS eingereicht haben, die dem jeweils zuvor eingesandten Konzept entspricht.
Nutzungsrechte
Die Einsender versichern, entweder selbst Inhaber aller Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an dem eingesandten Konzept/Spot sowie deren sämtlicher Bestandteile oder Inhaber sämtlicher zu deren Nutzung im Rahmen dieses Wettbewerbs (einschl. der nachfolgenden Schaltung der Siegerkampagne gemäß dem übernächsten Absatz) erforderlichen Rechte an allen in Betracht kommenden Urheber- und Leistungsschutzrechten, wie etwa Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, Vorführungs-, Wiedergabe- oder Senderechten, zu sein und über diese Rechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt verfügen zu können und diese weiter übertragen zu dürfen.
Die Einsender sind verpflichtet, alle Urheber persönlich namentlich zu benennen. Mit Eingang des Beitrages beim AMBOSS räumen die Einsender der AMBOSS Veranstaltungs-GmbH und den beteiligten Partnern alle Nutzungsrechte an den bestehenden Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten, wie etwa Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, Vorführungs-, Wiedergabe- oder Senderechten, ein, die zum zweckgerichteten Einsatz des eingesandten Spots im Rahmen dieses Wettbewerbs notwendig werden. Dies umfasst auch das Recht auf Publikationen und Presseveröffentlichungen jeder Art.
Für den Fall des Erreichens des Finales übertragen die Einsender der AMBOSS Veranstaltungs-GmbH und den beteiligten Partnern zusätzlich das Recht, den Spot auf CD pressen und vervielfältigen zu lassen und das Layout der CD und des Booklets selbst zu gestalten sowie die CD/Spots in allen denkbaren Formen (auch Internet) zu nutzen und zu verwerten und stimmen dem Verleih und dem Verschenken ausdrücklich zu. Ansprüche der Urheber/Einsender der Konzepte/Spotbeiträge aus der Wahrnehmung der vorstehend bezeichneten Rechte einschließlich der kommerziellen Verwertung stehen den Einsendern/ Urhebern der Funkspots – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – nicht zu. Diese sind mit allen diesbezüglichen Ansprüchen ausgeschlossen.
Das Siegerteam (Kreativagentur, Mediaagentur, Kunde und Produktionsstudio) des AMBOSS 2009 verpflichtet sich, in sämtlichen Texten, Veröffentlichungen und Pressemitteilungen, die in Zusammenhang mit dem Gewinn des AMBOSS 2009 und dem damit verbundenen Mediabudget von 1 Million Euro stehen, den AMBOSS namentlich zu nennen und alle Texte im Vorfeld mit der AMBOSS Veranstaltungs-GmbH abzustimmen.
Aberkennung der Prämierung
Sollte nach der Prämierung bekannt werden, dass der prämierte Spot nicht zu den Arbeiten gehört, die alle Teilnahmebedingungen erfüllen, oder wenn unter Vorlage des Originals der Nachweis erbracht wird, dass es sich um ein Plagiat handelt, ist die AMBOSS Veranstaltungs-GmbH berechtigt, die Auszeichnung unter gleichzeitiger Veröffentlichung in der Presse abzuerkennen und die ausgelobten Preise zurückzufordern. Die Aberkennung ist nur innerhalb einer Ausschlussfrist bis zum
30. November 2009 möglich.
Rücksendung
Die Einsender haben das Recht, bis zum 10. September 2009 vom Wettbewerb zurückzutreten und ihre Beiträge zurückzufordern. Die Rücktrittsrechte werden nur dann wirksam ausgeübt, wenn sie schriftlich innerhalb der vorbenannten Frist beim AMBOSS eingegangen sind. Die nicht prämierten Arbeiten werden nur auf Wunsch des Einsenders zurückgesandt. Dies ist auf dem Anmeldeformular entsprechend zu vermerken.
Haftung
Die Entscheidung und Bewertung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Unterzeichner des Anmeldeformulars haften für sämtliche Rechtsfolgen, die durch unrichtige Angaben entstehen, gesamtschuldnerisch. Die AMBOSS Veranstaltungs-GmbH und die beteiligten Partner übernehmen keine Haftung für beschädigte, verloren gegangene oder entwendete Arbeiten. Sollte der Verlust der Arbeiten vor dem 10. September 2009 bekannt werden, so ist das Teilnehmerteam bis dahin erneut einsendeberechtigt. Es wird versichert, dass alle notwendigen Sicherungsvorkehrungen getroffen werden, um einen Zugriff Dritter oder den Verlust der Arbeitsunterlagen zu verhindern sowie die entsprechenden Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung dieser Bedingungen hingewiesen werden. Mit Ausnahme des Falls einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die AMBOSS Veranstaltungs-GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist eine Haftung für jede Art der unbefugten Nutzung oder Verwertung der eingesandten Arbeiten durch Dritte oder der Verlust der Arbeitsunterlage ausgeschlossen. Bei nicht ordnungsgemäßer Schaltung des ausgelobten Werbevolumens, soweit dadurch der Zweck der Werbeaussage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, hat der Sieger Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzausstrahlung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbeaussage beeinträchtigt wurde. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche des Siegers gegen die AMBOSS Veranstaltungs-GmbH und die beteiligten Partner sind ausgeschlossen, es sei denn, ihnen fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last. Sollte durch Ereignisse wie Insolvenz, Lizenzentzug etc. ein Teil der Medialeistung nicht erbracht werden können, so hat das Siegerteam keinen Anspruch auf Ersatz.
Die Einsender stellen die AMBOSS Veranstaltungs-GmbH und die beteiligten Partner von allen Ansprüchen – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – frei, die Dritten ihnen gegenüber wegen der Verwertung des Teilnahmebeitrages der Einsender in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Wettbewerbs (einschl. der Schaltung des ausgelobten Volumens) und der Nutzung durch die AMBOSS-Veranstaltungs-GmbH und die beteiligten Partner gemäß Abschnitt „Nutzungsrechte“ zustehen. Die Einsender werden des Weiteren der AMBOSS Veranstaltungs-GmbH und den beteiligten Partnern alle Schäden erstatten, die entstehen, weil das Konzept oder die eingesandten Spots Rechte Dritter verletzen, gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder mit sonstigen Rechtsmängeln behaftet sind.
Änderungen
Werden von den Einsendern nach Eingang des Anmeldeformulars Änderungen geltend gemacht, so gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu ihren Lasten.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Teilnahmeverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
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